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    Höferecht oder BGB-Erbrecht? Was für Ihren Hof wirklich gilt

    HöfeO oder BGB: Welches Recht gilt für Ihren Hof, wer wird Hoferbe und wie werden Geschwister abgefunden? Der entscheidende Unterschied bei der Hofnachfolge.

    Markus Jehle9 Min. Lesezeit

    Wenn ein Landwirt ohne klares Testament stirbt, entscheidet das Gesetz über den Hof. Aber welches Gesetz? In Norddeutschland gilt oft das Höferecht (HöfeO), im Süden meist das normale BGB-Erbrecht – mit dramatisch unterschiedlichen Folgen für Hofnachfolge und Geschwister. Wer den Unterschied nicht kennt, riskiert das Lebenswerk.

    Wo gilt welches Recht?

    Das Höferecht ist kein Bundesgesetz, sondern ein regionales Sonderrecht. Es gilt nur in:

    • Schleswig-Holstein
    • Hamburg
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Bremen (eingeschränkt)

    In allen anderen Bundesländern – also Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und den ostdeutschen Ländern – gilt für Höfe das normale BGB-Erbrecht. Daneben gibt es regionale Sonderformen wie das Anerbenrecht (Baden-Württemberg) und die Höfeordnung Rheinland-Pfalz, die eigene Regeln aufstellen.

    Wann ist ein Hof ein „Hof" im Sinne der HöfeO?

    Ein Betrieb gilt als Hof im Sinne der Höfeordnung, wenn:

    • er eine Mindestgröße erreicht (Wirtschaftswert in der Regel ab 10.000 Euro nach Bewertungsgesetz),
    • er bewirtschaftet wird oder bewirtschaftet werden kann,
    • er im Grundbuch als „Hof" eingetragen ist (Hofvermerk).

    Ohne Hofvermerk – kein Höferecht. Das ist der häufigste Stolperstein: Viele Familien glauben, sie unterlägen automatisch der HöfeO, weil der Betrieb in Niedersachsen liegt. Tatsächlich entscheidet allein der Eintrag im Grundbuch.

    Der zentrale Unterschied: Wer erbt den Hof?

    Im BGB-Erbrecht erben alle Kinder zu gleichen Teilen. Der Hof wird Teil einer Erbengemeinschaft – mit allen bekannten Problemen: Blockaden, Auszahlungen, Zwangsversteigerungen.

    Im Höferecht hingegen geht der Hof ungeteilt auf einen Hoferben über. Die anderen Kinder erhalten Geldabfindungen – aber nur auf Basis des deutlich niedrigeren Hofeswerts (meist das 1,5-fache des Einheitswerts), nicht des Verkehrswerts. Das schützt den Betrieb vor Zerschlagung.

    Beispiel aus der Beratungspraxis

    Ein Hof mit Verkehrswert 1,8 Mio. Euro, Einheitswert 60.000 Euro, zwei Kinder, kein Testament:

    • BGB-Erbrecht: Jedes Kind hat Anspruch auf 900.000 Euro. Übernehmer muss faktisch verkaufen oder hoch fremdfinanzieren.
    • Höferecht: Hoferbe übernimmt alles, der Geschwister-Anteil berechnet sich aus 1,5 × 60.000 = 90.000 Euro, also rund 45.000 Euro Auszahlung. Der Hof bleibt erhalten.

    Wer wird Hoferbe nach HöfeO?

    Die Höfeordnung legt eine Reihenfolge fest:

    1. Wer im Testament als Hoferbe bestimmt ist und „wirtschaftsfähig" ist.
    2. Bei fehlender Verfügung: das Kind, das auf dem Hof tätig ist und wirtschaftsfähig ist.
    3. Andernfalls: das älteste oder jüngste Kind – je nach regionaler Tradition (Anerbenfolge).

    Wirtschaftsfähigkeit bedeutet: körperlich, geistig und fachlich in der Lage, den Hof zu führen. Das ist im Streitfall oft strittig.

    Pflichtteilsansprüche – auch im Höferecht relevant

    Auch nach Höferecht haben enterbte Kinder Pflichtteilsansprüche – allerdings auf Basis des Hofeswerts, nicht des Verkehrswerts. Trotzdem können diese Ansprüche existenzbedrohend werden, wenn der Hofeswert hoch ist. Eine Kombination aus Übergabevertrag, Pflichtteilsverzicht und Lebensversicherung ist häufig die beste Lösung. Mehr im Leitfaden Hofnachfolge richtig planen.

    Hofvermerk: Beantragen oder löschen lassen?

    Der Hofvermerk kann beantragt oder auch gelöscht werden. Beides muss strategisch durchdacht sein:

    • Beantragen: Wenn der Hof als Betrieb erhalten bleiben soll und Geschwister abgefunden werden müssen.
    • Löschen: Wenn die Familie sich anders aufstellt – etwa bei Diversifizierung in Richtung gewerblicher Betriebe.

    Steuerliche Konsequenzen

    Höferecht und Steuerrecht laufen nicht synchron. Der Hofeswert ist ein zivilrechtlicher Wert, das Finanzamt bewertet eigenständig. Mehr dazu in unserem Artikel Steuern bei der Betriebsübergabe und in der Bodenrichtwert-Erklärung.

    Fazit: Recht prüfen, bevor das Testament geschrieben wird

    Höferecht oder BGB – diese Frage entscheidet über die Zukunft des Hofes. Prüfen Sie vor jeder Übergabe und vor jedem Testament, in welchem Rechtskreis Sie sich bewegen, und ob ein Hofvermerk existiert oder beantragt werden sollte. Diese Stunde Recherche kann die wirtschaftlich folgenreichste Ihres Lebens sein.

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